Haribo Rainbow vegan 160g

von Haribo

1,59
160 g (9,94 €/kg)

Produktbeschreibung



Zutaten und Allergene

Zutaten: Zucker; Glukosesirup; Stärke; Feuchthaltemittel: Sorbitsirup, Sorbit; Säuerungsmittel: Citronensäure, Äpfelsäure; Säureregulatoren: Natriumhydrogenmalat, Tricalciumcitrat, Trinatriumcitrat; Überzugsmittel: Carnaubawachs; WEIZENMEHL; WEIZENSTÄRKE; Dextrose; Palmfett; Emulgatoren: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren; Geliermittel: Carrageen; Aroma; Frucht- und Pflanzenkonzentrate: Spirulin, Süßkartoffel, Apfel, Rettich, Schwarze Johannisbeere, Holunderbeere, Aronia, Traube; Holunderbeerextrakt; Farbstoff: Kurkumin. Kann Spuren von Milch enthalten.
Allergenhinweise: Enthält: Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse. Weizen und Weizenerzeugnisse (glutenhaltiges Getreide). Kann enthalten: Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Lactose).

Nährwerte
Durchschnittliche Nährwerte

Unzubereitet pro 100 g

Energie

1.615 kJ

Energie

381 kcal

Fett

3,3 g

Fett, davon gesättigte Fettsäuren

2,1 g

Kohlenhydrate

87 g

Kohlenhydrate, davon Zucker

67 g

Eiweiß

< 0,5 g

Salz

0,49 g

Hinweise

Achtung
Unsere Fleisch- und Wurstwaren werden frisch auf Bestellung von unserem Partnerbetrieb (Metzgerei) bezogen und individuell für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie: Die Produkte sind nicht vakuumiert und werden frisch geliefert. - Es handelt sich um frische Ware, die sofort oder innerhalb kürzester Zeit nach Erhalt verzehrt oder ordnungsgemäß gekühlt werden sollte. - Aufgrund der Frische und fehlenden industriellen Verpackung ist ein längerer Transport oder eine längere Lagerung nicht vorgesehen. - Bitte überprüfen Sie die Ware bei Erhalt und bewahren Sie diese unter geeigneten Kühlbedingungen auf. - Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wichtiger Hinweis: Bei unseren frischen Fleisch- und Wurstwaren handelt es sich um schnell verderbliche Lebensmittel. Ein Widerrufsrecht ist daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen.